AGB Deckung

Bei der Deckung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt der Grundsatz des höchsten Berufsrechts. Geregelt in § 52 BRAO; § 67a StBerG; § 54a WPO. Kennen Sie die die neuen Anforderungen bei der Verwendung von AGB / AAB Richtlinien innerhalb der Part mbB?

Grundsatz des höchsten Berufsrechts bei der Part mbB

Bei der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung haftet die Gesellschaft gem. § 8 Abs. 4 Part mbB unbegrenzt. Die Haftpflichtversicherung dient der Beschränkung der persönlichen Haftung der Partner auf Versicherung und Vermögen der Part mbB. Zum Schutze des Gesellschaftsvermögens, zu dem auch der Mandantenstamm zählt, verweisen die BStbK und die WPK daher an die Notwendigkeit der vertraglichen Haftungsbegrenzung durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Allgemeine Auftragsbedingungen.

AGB Deckung für Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung:
Für eine vertragliche Haftungsbegrenzung über AGB / AAB bei der Part mbB sind höhere Versicherungssummen notwendig. Welche Summen für die einzelnen Gesellschaften benötigt werden, erläutern wir sehr gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Ergebnis für die Part mbB

Bei der Einrichtung einer Part mbB müssten die bisher verwendeten AGB’s der Rechtsanwälte und Steuerberater ungültig werden.

Ihre Fragen zur Part mbB

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